Bad Saarow (niedersorbisch Zarow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
6184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15526
Vorwahl
033631
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Saarow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bad Saarow hat im September 2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 009 „Saarow-Strand“ zu schaffen. Diese Änderung betrifft eine bewaldete Fläche am Ufer des Scharmützelsees, die für den Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden soll. Der geänderte Bebauungsplan setzt einen Uferweg entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze fest und sichert die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässerrandes.
Zudem ist die Planung im Einklang mit den Zielen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree. Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee öffentlich bekannt gemacht, und es laufen derzeit Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und den Behörden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.