Bad Saarow (niedersorbisch Zarow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
6184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15526
Vorwahl
033631
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Saarow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bad Saarow hat im September 2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 009 „Saarow-Strand“ zu schaffen. Diese Änderung betrifft eine bewaldete Fläche am Ufer des Scharmützelsees, die für den Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden soll. Der geänderte Bebauungsplan setzt einen Uferweg entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze fest und sichert die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässerrandes.
Zudem ist die Planung im Einklang mit den Zielen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree. Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee öffentlich bekannt gemacht, und es laufen derzeit Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und den Behörden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.