Bad Saarow (niedersorbisch Zarow) ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
6184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15526
Vorwahl
033631
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Saarow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Bad Saarow hat im September 2024 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 009 „Saarow-Strand“ zu schaffen. Diese Änderung betrifft eine bewaldete Fläche am Ufer des Scharmützelsees, die für den Wohnungsbau planungsrechtlich gesichert werden soll. Der geänderte Bebauungsplan setzt einen Uferweg entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze fest und sichert die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässerrandes.
Zudem ist die Planung im Einklang mit den Zielen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree. Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee öffentlich bekannt gemacht, und es laufen derzeit Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und den Behörden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.